23.01.2021
Mandanteninformationsbrief Corona Novemberhilfe und Corona Überbrückungshilfe Phase II
Sehr geehrter Mandant,
sicherlich haben Sie es bereits aus den Medien erfahren, dass das Bundeswirtschaftsministerium folgendes Corona Hilfspakete aufgelegt hat. Dies kann über unsere Kanzlei beantragt werden.
- Die Überbrückungshilfe Phase II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
- Anträge auf Novemberhilfe. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.2020)
Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen Themen. Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Besprechungstermin.
Hinweis: Das Bundesprogramm gewährt die Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 Bundeshaushaltsordnung (BHO) mit einem
derzeitig festgelegten Volumen auf maximal 25 Mrd. € festgelegt. Es gilt das „Windhundprinzip“
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