Sehr geehrter Mandant,
sicherlich haben Sie es bereits aus den Medien erfahren, dass das Bundeswirtschaftsministerium folgendes Corona Hilfspakete aufgelegt hat. Dies kann über unsere Kanzlei beantragt werden.
- Die Überbrückungshilfe Phase II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
- Anträge auf Novemberhilfe. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.2020)
Gerne beraten wir Sie zu diesen und anderen Themen. Bitte vereinbaren Sie bei Interesse einen Besprechungstermin.
Hinweis: Das Bundesprogramm gewährt die Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 Bundeshaushaltsordnung (BHO) mit einem
derzeitig festgelegten Volumen auf maximal 25 Mrd. € festgelegt. Es gilt das „Windhundprinzip“
Mandantenbrief Corona Novemberhilfe 2020
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